Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen. Stand: 6. Oktober 2026.
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen Simon Rossmann, Simon-Dach-Str. 19, 10245 Berlin (nachfolgend „ich“), und meinen Auftraggebern. Dazu gehören insbesondere Planung und Durchführung in der Veranstaltungstechnik, Software, Customizing und Schnittstellen sowie Hardware, Prototypen und Kleinserien.
- Ich biete meine Dienstleistungen ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen an, nicht Verbrauchern.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere mein Angebot, eine Leistungsbeschreibung oder ein gesonderter Vertrag, haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ich ihnen ausdrücklich in Textform zustimme.
- Für meine Produkte gelten eigene Bedingungen: die AGB des Customizers für easyjob 6 und die AGB des Stream Deck Plugins für easyjob 6.
2. Vertragsschluss
- Die Darstellung meiner Leistungen auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot. Auf Anfrage erstelle ich ein Angebot in Textform, etwa per E-Mail.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber mein Angebot in Textform annimmt oder ich einen Auftrag in Textform bestätige. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, halte ich mich 30 Tage an mein Angebot gebunden.
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Ob ich eine Tätigkeit (Dienstleistung) oder einen Erfolg (Werkleistung) schulde, richtet sich nach der dort beschriebenen Leistung. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie in Textform ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs vereinbaren wir in Textform. Den dadurch entstehenden Mehraufwand vergütet der Auftraggeber nach den vereinbarten Sätzen.
3. Vergütung und Zahlung
- Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Leistungen nach Aufwand rechne ich nach den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen ab, bei längeren Aufträgen monatlich. Reisekosten, Spesen und Materialkosten werden gesondert berechnet, soweit sie vereinbart sind.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt mir rechtzeitig und unentgeltlich alle Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung, die für die Leistung erforderlich sind. Bei Arbeiten an Software und Systemen gehören dazu insbesondere geeignete Test- und Systemzugänge.
- Vor Eingriffen in bestehende Systeme sichert der Auftraggeber seine Daten in angemessenem Umfang.
- Bei Veranstaltungen sorgt der Auftraggeber für den Zugang zur Spielstätte, die erforderlichen Anschlüsse und die notwendigen Genehmigungen. Die Pflichten des Veranstalters und des Betreibers der Spielstätte bleiben unberührt.
- Verzögert sich die Leistung, weil der Auftraggeber eine Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand kann ich nach den vereinbarten Sätzen berechnen.
5. Abnahme bei Werkleistungen
- Schulde ich einen Erfolg, nimmt der Auftraggeber das Arbeitsergebnis ab, sobald es vertragsgemäß hergestellt ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
- Das Arbeitsergebnis gilt nach § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen, wenn ich dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt habe und er die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
- In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.
6. Nutzungsrechte und Eigentum
- Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, etwa Software, Konfigurationen, Pläne und Dokumentationen, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck. Weitergehende, insbesondere ausschließliche Rechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen und Komponenten sowie mein allgemeines Fachwissen bleiben bei mir; ich kann sie weiterhin für andere Aufträge nutzen. Soweit sie Teil des Arbeitsergebnisses sind, erhält der Auftraggeber daran ein einfaches Nutzungsrecht im Umfang von Absatz 1. Für Open-Source-Komponenten gelten deren Lizenzbedingungen.
- Gelieferte Hardware, Prototypen und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum.
7. Gewährleistung
- Bei Dienstleistungen schulde ich die fachgerechte Ausführung, aber keinen bestimmten Erfolg.
- Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit folgenden Maßgaben: Der Auftraggeber zeigt Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an. Ich bin zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und kann nach meiner Wahl nachbessern oder neu herstellen.
- Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt 8; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
8. Haftung
- Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit hafte ich nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Für den Verlust von Daten hafte ich im Rahmen der Absätze 1 und 2 nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten meiner Erfüllungsgehilfen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen des Auftrags bekannt werden, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich. Das gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, unabhängig erlangt wurden oder aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht offengelegt werden müssen.
- Den Auftraggeber nenne ich nur mit seiner Zustimmung als Referenz.
- Verarbeite ich im Auftrag personenbezogene Daten, etwa in Systemen des Auftraggebers, schließen wir dafür einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.